Patla Sachverständigenbüro    Hotline: 0911-364038
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Honorar nach Zeit

Um Ihnen die Gelegenheit zu geben uns kennenzulernen und sich von unserer Leistungsfähigkeit zu überzeugen, bieten wir Ihnen eine unverbindliche telefonische Kurzberatung bis zu 5 Minuten Gesprächsdauer kostenfrei an.

Eine Einschätzung über den Zeitbedarf ist im Voraus meist nicht möglich. Wir berechnen daher die nachfolgenden Stundensätze:

                                                                     netto         brutto 19% MwSt.

Sachverständiger, Gutachter ................. 116,00 €     138,04 €

Technischer Mitarbeiter ..........................  80,00 €       95,20 €

Sonstige Mitarbeiter ...............................  55,00 €       65,45 €

Die Abrechnung erfolgt nach vollen 0,25 Std.

Geschäftszeiten sind Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr. Darüber hinaus folgende Tätigkeiten werden mit einen Aufschlag von 30% abgerechnet.

Auswärtstermine werden zeitmäßig von Abfahrt aus dem Büro bis zur Rückkehr nach nachgewiesenen Zeitbedarf verrechnet.

 

Wertermittlung und Verkehrswertgutachten

Unsere Wertermittlungsleistungen können wir Ihnen gerne zum Festpreis anbieten.
Unsere Festpreise sind abhängig von der Objektart, Objektgröße, eventueller Besonderheiten.

Wir bieten Ihnen hierbei folgende Ausarbeitungsstände einer Wertermittlung an:
- preiswerte Formularbewertung 10-20 Seiten (ab 350 €),
- in der Regel ausreichende Kurzgutachten über den Verkehrswert 30-40 Seiten (ab 750 €)
- ausführliches Verkehrswertgutachten i.d.R. bei gerichtlichen Streitigkeiten 60-80 Seiten (ab 1.200 €)
Fragen Sie gerne nach unseren günstigen Konditionen.

Alternative Abrechnungsmöglichkeit nach HOAI
Bei der Erstellung von ausführlichen Verkehrswertgutachten wurde das Honorar in der Regel nach der bisherigen gesetzlichen Grundlage § 34 HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) bestimmt.
Diese gesetzliche Abrechnungsgrundlage ist seit der HOAI-Novelle 2009 weggefallen. Jedoch kann auf Wunsch diese bisherige Abrechnungsbasis auch noch zukünfig vereinbart werden und dient als guter Maßstab zur Honorarbestimmung derartiger Tätigkeiten. Ansonsten könnte auch diese Tätigkeit nach Zeithonorar verrechnet werden.
Grundlage für die Bemessung des Honorars ist nach § 34 Abs. 2 HOAI der vom Sachverständigen ermittelte WertAuszug aus der HAOI §34 Wertermittlung
Gerne erläutern wir Ihnen die Vorschriften der HOAI und ordnen Ihr Objekt in die Honorartabelle des § 34 HOAI ein und nennen Ihnen die voraussichtlichen Kosten.

 

Nebenkosten                             netto       brutto (19% MwSt.)

Fahrzeugkosten je km ...............................    0,70 €         0,83 €

Messgeräteeinsatzpauschale ....................  25,00 €       29,75 €

Farbdruck und Farbkopie je Seite .............     2,00 €         2,38 €

Bürokostenpauschale: 

5 % der Honorarsumme für Porto, Telefon, Fotokopien, Büromaterial, etc.

Sonstige Fremdleistungen (z.B. Labor) werden nach Nachweis abgerechnet.

 

Umsatzsteuer / Rechnungsstellung

Die vorstehenden Bruttobeträge beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer von derzeit 19%.

Stand: 01.01.2021

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Nutzen Sie unsere Erfahrung, wir helfen Ihnen...

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